Das Grüne L

  • Ein «Grünes L» wird es nicht geben!
  • Dieses Gerücht existiert schon seit Jahren!
  • Führerausweis nur noch auf Probe!
  • Beim Gesuch um einen Lernfahrausweis, nach dem 30. November 2005, wird der Führerausweis nach bestandener Praktischer Prüfung nur noch auf Probe ausgestellt. Dies hat der Bundesrat für die notwendigen Ausführungsbestimmungen zur SVG-Revision vom 14.12.2001 verabschiedet.

Weiterbildung

Während dieser drei Jahre muss im ersten Jahr eine Weiterbildung von insgesamt 7 Stunden besucht werden. Die Kursgebühr beträgt beim Verkehrssicherheitszentrum Glarnerland (VZG-AG) 450.00 Franken.

Verschärfte Sanktionen

Während der Probezeit unterstehen die Lenkenden auch einem verschärften Sanktionsregime. Bei einem Entzug des Führerausweises wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Die zweite Widerhandlung, die einen Entzug nach sich zieht, führt zur Annulierung der Fahrberechtigung! Wer danach noch Motorfahrzeuge lenken will, muss ein neues Gesuch um einen Lernfahrausweis einreichen. Darüber hinaus ist dem Gesuch ein verkehrspsychologisches Gutachten einer behördlich anerkannten Stelle beizulegen, das die Fahreignung bejaht und nicht älter als 3 Monate ist. Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens 1 Jahr nach dem Fahrausweisentzug ausgestellt werden! Gleiche Bedingungen gelten auch für die Lenkenden, die mutwillig die Weiterbildung während der Probezeit versäumen! Anmelden für die obligatorische Weiterbildung kannst Du dich sofort nach dem bestehen der Praktischen Führerscheinprüfung gleich hier: VZG AG

Die Fahrlehrer des Oeko-Drive-Team Glarnerland wünschen Dir viel Spass bei Deiner 2-Phasen Zusatzausbildung!